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rettsan_bund

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rettsan_bund [2017/08/02 14:52]
brodesser [Kosten]
rettsan_bund [2017/08/25 10:56] (aktuell)
brodesser [Bezuschussung bei einer späteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Rettungsdienst]
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 ====== Bezuschussung der Ausbildung zum ehrenamtlichen Rettungssanitäter im Bevölkerungsschutz ====== ====== Bezuschussung der Ausbildung zum ehrenamtlichen Rettungssanitäter im Bevölkerungsschutz ======
 ===== Vorbemerkung ===== ===== Vorbemerkung =====
-Während die Ausbildung zum Sanitäter und auch die Ausbildung zum Rettungshelfer (NRW) für ehrenamtliche Einsatzkräfte in der Freizeit erreichbar ist, kann dies für die Ausbildung zum Rettungssanitäter wegen ihrer Dauer in der Regel so nicht mehr erfolgen. Die Ausbildung - mit einer Gesamtdauer von mindestens 520 Stunden, also drei Monaten bei einer üblichen Monatsarbeitszeit von ca. 160 Stunden - umfasst damit einen Zeitraum, der durch Einsatz von Urlaubszeiten etc. nicht mehr abgedeckt werden kann. Darüber hinaus gebietet es die Fürsorgepflicht der Leitungskräfte gegenüber ihren Einsatzkräften, nicht über Jahre hinweg einen großen Teil von deren Erholungsurlaub für Ausbildungen und Praktika zu verplanen.+{{:sanitaetsdienst:rettungssanitaeter_logo.png?nolink&200 |}}Während die Ausbildung zum Sanitäter und auch die Ausbildung zum Rettungshelfer (NRW) für ehrenamtliche Einsatzkräfte in der Freizeit erreichbar ist, kann dies für die Ausbildung zum Rettungssanitäter wegen ihrer Dauer in der Regel so nicht mehr erfolgen. Die Ausbildung - mit einer Gesamtdauer von mindestens 520 Stunden, also drei Monaten bei einer üblichen Monatsarbeitszeit von ca. 160 Stunden - umfasst damit einen Zeitraum, der durch Einsatz von Urlaubszeiten etc. nicht mehr abgedeckt werden kann. Darüber hinaus gebietet es die Fürsorgepflicht der Leitungskräfte gegenüber ihren Einsatzkräften, nicht über Jahre hinweg einen großen Teil von deren Erholungsurlaub für Ausbildungen und Praktika zu verplanen.
  
 Die Ausbildung zum Rettungssanitäter wird daher für ehrenamtliche Kräfte in aller Regel nicht berufsbegleitend, sondern nur zwischen verschiedenen Lebensabschnitten (z.B. nach dem Schulabschluss bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums) erfolgen können. Für Studenten bietet sich möglicherweise auch die Chance, in den sog. "langen" Semesterferien im Sommer die Rettungssanitäterausbildung zu absolvieren. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter wird daher für ehrenamtliche Kräfte in aller Regel nicht berufsbegleitend, sondern nur zwischen verschiedenen Lebensabschnitten (z.B. nach dem Schulabschluss bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums) erfolgen können. Für Studenten bietet sich möglicherweise auch die Chance, in den sog. "langen" Semesterferien im Sommer die Rettungssanitäterausbildung zu absolvieren.
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 ==== Bezuschussung bei einer späteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Rettungsdienst ==== ==== Bezuschussung bei einer späteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Rettungsdienst ====
-Soweit Einsatzkräfte sich bereit erklären, später ehrenamtlich im Rettungsdienst mitzuwirken, bieten einige Rettungsdienste die Möglichkeit, die Ausbildungskosten voll oder ganz zu übernehmen. Dies geschieht üblicherweise auf der Grundlage von Einzelabsprachen; in vielen Fällen ist dies mit der Verpflichtung verbunden, über einen bestimmten Zeitraum (üblich sind fünf Jahre) eine bestimmte Anzahl von Schichten pro Jahr im Rettungsdienst mitzuwirken.+Soweit Einsatzkräfte sich bereit erklären, später ehrenamtlich im Rettungsdienst mitzuwirken, bieten einige Rettungsdienste die Möglichkeit, die Ausbildungskosten voll oder anteilig zu übernehmen. Dies geschieht üblicherweise auf der Grundlage von Einzelabsprachen; in vielen Fällen ist dies mit der Verpflichtung verbunden, über einen bestimmten Zeitraum (üblich sind fünf Jahre) eine bestimmte Anzahl von Schichten pro Jahr ehrenamtlich im Rettungsdienst mitzuwirken.
  
 ==== Bezuschussung durch den Bund für die Mitwirkung als Rettungssanitäter in einer Einsatzeinheit ==== ==== Bezuschussung durch den Bund für die Mitwirkung als Rettungssanitäter in einer Einsatzeinheit ====
-Eine weitere Möglichkeit bietet sich dann, wenn die Rotkreuzgemeinschaft, in der die Einsatzkraft mitwirkt, mit einem bundeseigenen Sanitätsfahrzeug (KTW-B oder GW-San) ausgestattet ist. Der Bund stellt nämlich für diese Fahrzeuge Ausbildungsmittel zur Verfügung, mit deren Hilfe ehrenamtliche Rettungssanitäter/innen ausgebildet werden können. Diese Ausbildungshilfe ist von der Anzahl und der Höhe her jedoch beschränkt.+{{ :sanitaetsdienst:gwsan_rheda.png?nolink&400|}}Eine weitere Möglichkeit bietet sich dann, wenn die Rotkreuzgemeinschaft, in der die Einsatzkraft mitwirkt, mit einem bundeseigenen Sanitätsfahrzeug (KTW-B oder GW-San) ausgestattet ist. Der Bund stellt nämlich für diese Fahrzeuge Ausbildungsmittel zur Verfügung, mit deren Hilfe ehrenamtliche Rettungssanitäter/innen ausgebildet werden können. Diese Ausbildungshilfe ist von der Anzahl und der Höhe her jedoch beschränkt.
  
 === Anzahl === === Anzahl ===
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 ===== Rettungssanitäterausbildung im Bundesfreiwilligendienst ===== ===== Rettungssanitäterausbildung im Bundesfreiwilligendienst =====
-Das im Jahre 2011 in Kraft getretene [[http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html|Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)]] eröffnet eine weitere Möglichkeit für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die Qualifikation zum Rettungssanitäter zu erwerben. Anders als der Zivildienst sieht nämlich das BFDG ausdrücklich den Einsatz von Freiwilligen in Aufgabenfeldern des Bevölkerungsschutzes ("in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes"; § 3 Abs. 1 BFDG) vor. Obwohl die Regeldauer eines Bundesfreiwilligendienstes 12 Monate betragen soll, ist auch eine Mindestdauer von 6 Monaten möglich.+Das im Jahre 2011 in Kraft getretene [[http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html|Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)]] eröffnet eine weitere Möglichkeit für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die Qualifikation zum Rettungssanitäter zu erwerben. Anders als der Zivildienst sieht nämlich das BFDG ausdrücklich den Einsatz von Freiwilligen in Aufgabenfeldern des Bevölkerungsschutzes ("in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes"; § 3 Abs. 1 BFDG) vor. 
  
-Dies bietet die Chance, innerhalb eines sechsmonatigen Bundesfreiwilligendienstes einerseits innerhalb von drei Monaten die Qualifikation zum Rettungssanitäter zu erwerben, andererseits weitere drei Monate dann praktisch im Rettungsdienst oder aber auch im Bevölkerungsschutz tätig zu sein und damit seine erlernten Kenntnisse zu vertiefen und als Vollzeitkraft in seiner Einsatzformation zu arbeiten. Genauso wäre es auch möglich, in diesem Zeitraum weitergehende Ausbildungsabschnitte für den ehrenamtlichen Dienst (z.B. die Ausbildung zum Gruppen- oder Zugführer) zu absolvieren.+Obwohl die Regeldauer eines Bundesfreiwilligendienstes 12 Monate betragen soll, ist auch eine Mindestdauer von 6 Monaten möglich. Dies bietet die Chance, innerhalb eines sechsmonatigen Bundesfreiwilligendienstes einerseits innerhalb von drei Monaten die Qualifikation zum Rettungssanitäter zu erwerben, andererseits weitere drei Monate dann praktisch im Rettungsdienst oder aber auch im Bevölkerungsschutz tätig zu sein und damit seine erlernten Kenntnisse zu vertiefen und als Vollzeitkraft in seiner Einsatzformation zu arbeiten. Genauso wäre es auch möglich, in diesem Zeitraum weitergehende Ausbildungsabschnitte für den ehrenamtlichen Dienst (z.B. die Ausbildung zum Gruppen- oder Zugführer) zu absolvieren.
  
 Der Bundesfreiwilligendienst gilt als ehrenamtliche Dienstleistung in Vollzeitform; die Bundesfreiwilligendienstleistenden erhalten ein Taschengeld und sind sozialversichert. Während der Dienstzeit sind zwingend bestimmte Ausbildungszeiten zu absolvieren (sog. „pädagogische Begleitung“ nach §4 BFDG), auf die aber auch eine fachliche Ausbildung (hier die Ausbildung zum Rettungssanitäter) in bestimmtem Umfang angerechnet werden kann. Die Einsatzstellen zahlen an den Träger für die von diesem erbrachten Leistungen an den Bundesfreiwilligen eine Pauschale; im Gegenzug steht der Bundesfreiwilligendienstleistende der Einsatzstelle außerhalb der Ausbildungszeiten in Vollzeit für Tätigkeiten in der Einsatzstelle zur Verfügung. Der Bundesfreiwilligendienst gilt als ehrenamtliche Dienstleistung in Vollzeitform; die Bundesfreiwilligendienstleistenden erhalten ein Taschengeld und sind sozialversichert. Während der Dienstzeit sind zwingend bestimmte Ausbildungszeiten zu absolvieren (sog. „pädagogische Begleitung“ nach §4 BFDG), auf die aber auch eine fachliche Ausbildung (hier die Ausbildung zum Rettungssanitäter) in bestimmtem Umfang angerechnet werden kann. Die Einsatzstellen zahlen an den Träger für die von diesem erbrachten Leistungen an den Bundesfreiwilligen eine Pauschale; im Gegenzug steht der Bundesfreiwilligendienstleistende der Einsatzstelle außerhalb der Ausbildungszeiten in Vollzeit für Tätigkeiten in der Einsatzstelle zur Verfügung.
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 Gleichwohl bietet ein Bundesfreiwilligendienst im Bevölkerungsschutz eine interessante zusätzliche Option für den Erwerb der Qualifikation zum Rettungssanitäter für ehrenamtliche Einsatzkräfte, nicht zuletzt dann, wenn der Bundesfreiwilligendienst mit der Bezuschussung der Ausbildung durch den Bund (s.o.) kombiniert werden kann. Gleichwohl bietet ein Bundesfreiwilligendienst im Bevölkerungsschutz eine interessante zusätzliche Option für den Erwerb der Qualifikation zum Rettungssanitäter für ehrenamtliche Einsatzkräfte, nicht zuletzt dann, wenn der Bundesfreiwilligendienst mit der Bezuschussung der Ausbildung durch den Bund (s.o.) kombiniert werden kann.
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 +//Bildnachweis: Rotkreuzgemeinschaft Rheda-Wiedenbrück//
  
  --- //[[christoph@brodesser-nordwalde.de|Christoph Brodesser]] 2017/08/02 14:50//  --- //[[christoph@brodesser-nordwalde.de|Christoph Brodesser]] 2017/08/02 14:50//
rettsan_bund.1501678356.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/08/02 14:52 von brodesser