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stromausfall

K 02.02.02

Stromausfall - was tun?

Immer wieder einmal kann es zu kürzeren oder längeren Stromausfällen kommen. Häufig ist dies dann auch mit einem Totalausfall der öffentlichen Kommunikationsverbindungen (Festnetz, Mobiltelefonnetze) verbunden. Damit ist auch die Verbindung zur Leitstelle des Kreises unterbrochen - das prekäre daran: auch Notrufe sind dann nicht mehr möglich, denn die heutige Kommunikatonstechnik benötigt fast immer eine funktionierende Stromversorgung! Eine Kommunikation über die BOS-Funknetze (analog und digital) bleibt jedoch möglich, denn sie arbeitet unabhängig von öffentlichen Netzen und ist in der Regel auch für einen gewissen Zeitraum notstromversorgt.

Für die Gemeinschaften und Einheiten des DRK ergibt sich damit die Frage: was ist zu tun?

Es hat sich bewährt, in einer solchen Situation folgende Regel zu befolgen:
Bei einem Stromausfall, der länger als 30 Minuten andauert, wird durch die örtlichen Leitungs- oder Führungskräfte unaufgefordert ein mit BOS-Funk ausgestattetes Einsatzfahrzeug besetzt, über Funk Kontakt zur Leitstelle gesucht und die Lage abgeklärt.

Die Leitstellen bauen bei länger andauernden Ausfällen von Strom- und/oder Telefonnetz ein alternatives Kommunikationsnetz zu Feuerwehrgerätehäusern, Rathäusern, Polizeistationen, Unterkünften von Hilfsorganisationen und anderen bekannten Einrichtungen auf. Hierzu können auch z.B. Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Geschäftsstellen etc. des DRK gehören. Dort stehen dann Einsatzfahrzeuge mit BOS-Funk besetzt als sog. „Katastrophenschutz-Leuchttürme“. Dieses „Stützpunktsystem“ dient der Bevölkerung als Anlaufstellen für die Information über die Lage, aber besonders auch für die Abgabe von Notrufen.

Daher sollte im jeweiligen Rotkreuzverband - die wesentliche Aufgabe kommt hier insbesondere den Ortsvereinen mit ihren Rotkreuzgemeinschaften und Einrichtungen zu - im Sinne einer „Standardeinsatzregel“ eine auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Planung erfolgen, die z.B. die Zugänglichkeit und personelle Besetzung dieser Anlaufpunkte sicherstellt. In vielen Fällen reicht hierzu bereits die Verlegung eines mit Funk ausgestatteten Einsatzfahrzeugs an den jeweiligen Stützpunkt aus. Für die Bevölkerung muss jedenfalls klar sein: „auch bei Strom- und Kommunikationsausfall erhalte ich an allen Häusern, an denen ein Rotes Kreuz dran ist, Hilfe und Unterstützung!“

Noch ein Nachsatz: der oben erwähnte Zeitraum von 30 Minuten ist eine Faustregel! Je nach örtlichen Verhältnissen kann mit der Leitstelle auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden - länger als 30 Minuten nach Eintreten eines Stromausfalls sollte jedoch mit der ersten Kontaktsuche zur Leitstelle nicht gewartet werden.

(cbr)

stromausfall.txt · Zuletzt geändert: 2018/08/22 11:05 (Externe Bearbeitung)