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iuk:hausnotruf

IuK 02

Handreichung zum Umgang mit COVID-19 im Hausnotruf

Quelle: Bundesverband Hausnotruf


1. Empfehlung zum Schutz unserer Kunden

A. Grundlegende Informationen

Bitte machen Sie sich regelmäßig mit der Lage in Ihrem Einsatzgebiet vertraut.

1. Definition

  • SARS-CoV-2: Bezeichnung des neuartigen Coronavirus (vormals 2019-nCoV, sowie ugs. Wuhan-Virus)
  • COVID-19: Bezeichnung der Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird

2. Hygienefragen

  • Bitte machen Sie sich noch einmal mit den wesentlichen Hygieneregeln vertraut:
    • Nach Möglichkeit mindestens 1 bis 2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen
    • Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden
    • Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach in einem Mülleimer mit Deckel entsorgt wird
    • Hände aus dem Gesicht fernhalten
    • Hände regelmäßig und gründlich waschen, 20 bis 30 Sekunden lang mit Wasser und Seife
  • Hängen Sie die Hygieneregeln in den Hausnotrufzentralen, den Aufenthaltsräumen der Einsatzdienste und den WCs aus.

B. HNR-Zentralen

1. Wie sollen sich die Mitarbeitenden der HNR-Zentralen verhalten, wenn ein Anrufer Kontakt mit einem COVID-19-Erkrankten hatte?

Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an:

  • Hat die Person grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?
  • War die Person innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet?
  • Hat die Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall?

Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Bei Bedarf wird der Schlüssel durch den Einsatzdienst zur Wohnung gebracht.

2. Wie sollen sich die Mitarbeitenden der HNR-Zentralen verhalten, wenn ein Anrufer COVID-19-Symptome beschreibt?

Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an (siehe oben).Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Bei Bedarf wird der Schlüssel durch den Einsatzdienst zur Wohnung gebracht.

3. Wie sollen sich die Mitarbeitenden der HNR-Zentralen verhalten, wenn ein Anrufer unter Quarantäne gestellt ist?

1. Wenn keine akute Gefahr besteht und der Einsatz des RettD primär nicht indiziert ist:
a. Bezugsperson mit Schlüssel erreichbar

Die Bezugsperson wird über den Einsatz informiert. Da für die Bezugsperson Infektionsgefahr bestehen kann, erfolgt der Hinweis auf die besondere Situation der Quarantäne. Lehnt die Bezugsperson die Hilfeleistung ab, wird die Kette der Bezugspersonen weiter abgearbeitet.

b. Einsatzdienst übernimmt den Einsatz

Hinweis an den Einsatzdienst, die Wohnung nicht zu betreten. Die Notrufzentrale informiert den Rettungsdienst wegen Infektionsgefahr. Einsatzdienst bringt nur den Schlüssel.

2. Akute Gefahr, Einsatz RettD primär indiziert

a. Schlüssel wird durch Einsatzdienst zugebracht. Hinweis auf Quarantäne wird an den Rettungsdienst weitergegeben.

C. Einsatzdienste

Durch die qualifizierte Anrufannahme in der Hausnotrufzentrale wird möglichst bereits dort abgeklärt, ob ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus besteht. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatzdienst auf einen HNR-Kunden mit COVID-19-Symptomen trifft, zu reduzieren. Aus diesem Grund ist die Ausstattung der HNR-Einsatzdienste mit spezieller Schutzkleidung derzeit nicht vorgesehen.

1. Wie sollen sich die Mitarbeitenden der Einsatzdienste verhalten, wenn der HNR-Kunde COVID-19-Symptome aufweist?

Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an (siehe oben). Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann bitte über die HNR-Zentrale den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Wenn möglich, halten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu dem HNR-Kunden. Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Belüftung des Raums. Warten Sie in der Wohnung, bis der Rettungsdienst eintrifft und folgen Sie deren Anweisungen.

2. Ergänzende Empfehlungen zum Schutz der Hausnotrufzentralen / Schutz der Mitarbeiter

Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet?

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, auf freiwilliger Basis die Leitung zu informieren, dass es sich um einen Verdacht oder um einen bestätigten Fall von „Coronavirus-Infektion„ handelt.
  • Wir empfehlen dem/der Mitarbeiter/-in im Krankheitsfall:
    • Sie/er bleibt bis zu ihrer/seiner vollständigen Genesung zu Hause
    • Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem/der erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen

Die Leitung veranlasst:

  • Die Ermittlung der Arbeitszeit: wann und wo hat der/die Mitarbeiter/-in zuletzt im Haus gearbeitet?
  • Liegt der letzte Arbeitseinsatz des/der Erkrankten mehr als eine Woche Stunden zurück, müssen keine Sofortreinigungsmaßnahmen veranlasst werden!

Ansonsten gilt:

  • Alle Arbeitsmittel und Flächen des Arbeitsplatzes werden desinfiziert
  • Im Raum werden die Fenster geöffnet

Alle Mitarbeiter/-innen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren:

  • Händehygiene
  • rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten
  • Abstand halten

Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine Symptome aufgetreten sind?

Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen:

  • Rückkehr aus einem betroffenen Urlaubsland
  • Ein Familienmitglied, das in häuslicher Gemeinschaft mit dem/der Mitarbeiter/-in lebt, steht unter dem Verdacht einer Infektion oder ist erkrankt
  • Der/die Mitarbeiter/-in hatte Kontakt zu einer anderen erkrankten oder unter Verdacht stehenden Person
  • Der/die Mitarbeiter/-in sollte sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen
  • Die Leitung informiert den/die Mitarbeiter/-in noch einmal über hygienisches Verhalten und hält ihn/sie dazu an, verstärkt darauf zu achten
  • Insbesondere engere Kontakte, wie z. B. Händeschütteln, Umarmungen mit anderen Kolleg/-innen sind zu vermeiden
  • Auch die Teilnahme an Besprechungen und anderen Menschenansammlungen sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen ist der/die Mitarbeiter/-in durch die Leitung sofort nach Hause zu schicken und anzuhalten, sich schnellstens in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Berechtigung dafür hat die Leitung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch kann dieser den/die Arbeitnehmer/-in einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellen.

Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus erkranken?

Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage

  • In dieser Zeit sollte der Mitarbeiter verstärkt auf hygienisches Verhalten achten
  • Enge Kontakte mit anderen Mitarbeitern sind zu vermeiden
  • Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bei dem/der Mitarbeiter/-in selbst, sollte er/sie zu Hause bleiben und sich direkt in ärztliche Behandlung (nach telefonischer Voranmeldung beim Arzt begeben

Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige Gesundheitsbehörde. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in vermeiden.

Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome bekommt?

Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach Voranmeldung) geschickt. Wir empfehlen dem Mitarbeiter im Krankheitsfall:

  •  Der/die Mitarbeiter/-in bleibt bis zu seiner vollständigen Genesung zu Hause
  •  Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem erkrankten Mitarbeiter hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen.

Die Führungskraft veranlasst:

  •  Am Arbeitsplatz werden alle Arbeitsmittel und Flächen desinfiziert
  • Alle Kolleginnen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren:
    • Händehygiene
    • rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten
    • Abstand halten

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 Tage.

Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt?

Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden.

Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate?

Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren. Ferner bitten wir Sie, Personen mit Symptomen, mit denen Sie über die Erste-Hilfe-Versorgung oder Beratung im Hause in Kontakt kamen oder kommen, an den Hausarzt zu verweisen. Insbesondere bitten wir Sie bei Kontakt mit Kollegen/-innen mit Symptomen auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten:

  • Verwenden Sie Einmalhandschuhe
  • Stets gründliches Händewaschen mit desinfizierendem Mittel (mittels Seife oder Desinfektionsspender) nach jeder Behandlung
  • Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden

Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen Informationen?

Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub

  • Bei einer Pandemie gilt: Grundsätzlich ist jedes Land auf der Welt betroffen. Allerdings gibt es häufig einzelne Länder, die besonders gefährdet sind. In Deutschland gibt generell das Auswärtige Amt Reisehinweise für Bürger/-innen.
  • Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches Verhalten hinzuweisen.

Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen?

  • Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich auf der freiwilligen Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung.
  • Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich die Möglichkeit – im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen.

Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren?

Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall.

Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren?

  • Geschäftsführer
  • Gesundheitsamt

Bei jedem Krankheits- und Verdachtsfall gilt:

  • Die Leitung informiert die Personalabteilung bzw. gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Personalabteilung weiter.
  • Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet.

Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln?

Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist.

Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden?

Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber getroffen.

Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten?

Derzeit gibt es noch keinen getesteten Impfstoff

Mögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale

Vorbereitende Maßnahmen: Um für den Fall eines überdimensionalen Anstiegs an SARS-CoV-2-lnfektionen im HausNotRuf gerüstet zu sein, müssen eine Vielzahl von Fragen beantwortet, bzw. vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden:

  • Wer, außer den Zentralist/-innen beherrscht die Arbeit an der HNR-Zentrale?
  • Wer kann die HNR Zentralist/-innen mit welchen Tätigkeiten entlasten, so dass die Anzahl der Notrufbearbeiter/-innen pro Schicht reduziert werden kann?
  • Wer muss noch in die entsprechenden Arbeitsabläufe eingearbeitet werden? Müssen die Anlernkräfte von Anfang an alleine arbeiten? Um den Anlernkräften die anfängliche Unsicherheit zu nehmen, arbeiten sie ab Pandemiestufe 1 so lange es möglich ist in 2er Teams. D.h. es arbeiten immer zwei Anlernkräfte in einer Schicht zusammen, um fehlende Schnelligkeit und aufkommende Unsicherheiten auszugleichen.
iuk/hausnotruf.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/10 15:13 von brodesser