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K 03

Einsatzhinweise für Lagen mit Ausfall von Stromversorgung und/oder Telekommunikation

Bearbeiter: Brodesser

A Vorbereitende Maßnahmen

  1. Erstellung einer Liste aller verfügbaren Stromerzeuger, nach Leistungsklassen sortiert, mit Standort und Leistungsdaten. Die Eignung der Geräte zur Einspeisung in das Stromnetz ist zu erfassen. Auf die Abhängigkeit der Ausführung von Kabeln und Steckern zwischen Stromerzeuger und Einspeisestelle ist zu achten. Bei Bedarf Unterstützung durch Fachpersonal (Fachberater „Stromversorgung im Einsatz“, Elektrofachkraft)
  2. Überprüfung, ob in wichtigen Objekten (z.B. Kreisgeschäftsstelle, Ortsvereinsunterkunft, Relaisfunkstellen des Analogfunks (soweit noch in Betrieb), Sozialstationen, Altenheim, Kindertageseinrichtung) eine Einspeisungsmöglichkeit besteht und welche Stromerzeuger hierfür in Frage kommen. Der Eigenbedarf zum Betrieb der Unterkünfte von Einsatzeinheiten und Rotkreuzgemeinschaften etc. ist zu berücksichtigen. Der voraussichtliche Energiebedarf der jeweiligen Objekte ist festzustellen. Bei fest installierten Aggregaten sollte die voraussichtlich mögliche Betriebsdauer auf Grund des bevorrateten Betriebsstoffs und des Energiebedarfs ermittelt werden. Diese Informationen müssen auch in die Vorrangplanung einfließen. Die Überprüfung der Betriebsbereitschaft dieser Anlagen muss in regelmäßigen Abständen erfolgen und durch Probebetrieb sichergestellt werden. Auf die Kompatibilität von Kabeln und Steckern zwischen Stromerzeuger und Einspeisestelle ist zu achten, bei Bedarf ist dabei eine Unterstützung durch Fachpersonal erforderlich
  3. Erstellung entsprechender Vorrangpläne mit Prioritätsstufen.
  4. Erfassung der Erreichbarkeiten und Ansprechpartner der örtlichen EVU und Festlegung der Meldewege.
  5. Im Rahmen der Einsatzvorbereitung vorsorglich alle Adressen der verschiedenen EVU mit allen möglichen Kommunikationswegen austauschen (Telefon-Festnetz und Mobilfunknetz, Telefax, E-Mail, ggfls. auch Satellitentelefon sowie BOS-Funk, Betriebsfunk und ggfls. auch EVU-Netze).
  6. Die Bevölkerung ist in Abstimmung mit der Gemeinde in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, dass im Ereignisfall das örtliche Rotkreuzheim als Anlaufstelle genutzt werden kann. In den Rotkreuzheimen und Rotkreuzeinrichtungen sollte eine Infostelle vorbereitet werden („Rotkreuz-Stützpunktnetz“).
  7. Es kann sinnvoll sein, die Rotkreuzheime in den einzelnen Orten oder Ortsteilen mit (batteriebetriebenen und daher netzunabhängigen) CB-Funkgeräten auszustatten. CB-Funk ist in der Bevölkerung, insbesondere auch bei LKW-Fahrern, noch immer relativ weit verbreitet und kann für die Übermittlung von Notmeldungen genutzt werden. Üblicherweise ist der CB-Kanal 9 (27,065 MHz) für diese Zwecke vorgesehen. Als Rufname sollte „Rotkreuz (Gemeinde- oder Ortsteilname)“ verwendet werden. Bei Ausfall anderer Kommunikationswege können diese Anlagen auch für eine provisorische Nachrichtenverbindung untereinander genutzt werden. Ideal ist es, wenn die CB-Funkstellen der verschiedenen Rotkreuzeinrichtungen untereinander kommunizieren können und auf diesem Weg über „Meldeketten“ auch Informationen zu entfernteren Stellen weitergegeben werden können. Dies ist aber stark von der Funkgeografie abhängig.

B Ersatzstromversorgung der wichtigsten DRK-Einrichtungen

  1. Empfehlungen für Aufbau und Betrieb einer zuverlässigen Ersatzstromversorgung gibt ein „Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom Dezember 2005, der auf der Internetseite des BBK (www.bbk.bund.de) zum Herunterladen verfügbar ist.
  2. Verfügen die wichtigen Einrichtungen über eine eigene ortsfeste Ersatzstromversorgung oder Stromeinspeisemöglichkeit? Vorrangplanung für den Einsatz von Ersatzstromaggregaten prüfen.
  3. Für Ersatzstromversorgung sollten vorgesehen werden:
    1. Relaisfunkstellen des Analogfunks (funktionsfähige Batteriepufferung für mindestens 3 Stunden sicherstellen, danach Ersatzstromversorgung einplanen).
    2. Sammelstellen für die Bevölkerung mit Kochmöglichkeiten stationär und mobil bei längerem Stromausfall.
    3. Weitere Aufwärmräume für Bevölkerung.
    4. Krankenhäuser (Funktionieren die Aggregate? Meldewege bei Ausfall der üblichen Kommunikationsnetze).
    5. Rettungsdienste (Alarmierungsmöglichkeit auch bei Ausfall der üblichen Kommunikationsnetze sicherstellen, z.B. über Funk).
    6. Alten- und Pflegeheime bzw. -dienste (Heimdialyse, Heimbeatmer, Sauerstoffgeräte).
    7. bei Bedarf Lebensmittelverteilungsstellen.
  4. Notbetankungsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge in Zusammenarbeit mit den Mineralölgesellschaften (Tankstellenbetreiber) abklären (Handpumpen vorhanden? Tankstelle mit Notstromversorgung?).

C Vorbereitungen für die Alarmierung der Einsatzkräfte

  1. Ist die Alarmierung technisch gesichert?
  2. Falls nicht:
    1. Alarm- und Einsatzpläne müssen neben der elektronischen auch in Papierform vorliegen, da die PC´s und die Alarmgeber möglicherweise nicht funktionieren (neben der Batteriepufferung auch Fremdeinspeisung vorsehen).
    2. Alarmierung über analoge schnurgebundene oder ISDN-Telefone für Notbetrieb ist derzeit in der Regel trotz Stromausfalles noch möglich. Ein gewisser Notvorrat an Geräten dieser Art sollte deshalb vorrätig sein. Achtung: Glasfasernetze und sog. „All-IP-Netze“ bieten diese Möglichkeit des Notbetriebs nicht!
    3. Gegebenenfalls Alarmierung der Einsatzkräfte im Schneeballsystem (durch Melder, falls Kommunikationsnetze nicht mehr funktionieren).
    4. Gegebenenfalls festlegen, dass bei einem Stromausfall ab einer gewissen Zeitspanne (30 Minuten) die Einsatzkräfte unaufgefordert und losgelöst von einer Alarmierung eigenständig das Rotkreuzheim bzw. die Unterkunft der Einheit aufsuchen. Siehe hierzu: Stromausfall - was tun?
    5. Gegebenenfalls Abholen der Einsatzkräfte an ihren Wohnungen oder Arbeitsplätzen einplanen.

D Erste Maßnahmen nach einem Stromausfall

  1. Bei einem Stromausfall von länger als 30 Minuten werden - auch ohne eine entsprechende Alarmierung - die Rotkreuzheime und Unterkünfte der Einsatzeinheiten besetzt. Sie dienen als Anlaufstelle für die Bevölkerung und sind oftmals die einzigen Stellen, die über Funk kommunizieren und Notrufe absetzen können. Die Bevölkerung kann möglicherweise wegen der Störung der Kommunikationsverbindungen (Festnetz und Mobilfunknetze) keine Notrufe mehr absetzen. Sirenen funktionieren evtl. auch nicht mehr. Das Rote Kreuz ist insoweit, genauso wie die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen, Ansprechstelle für die Bevölkerung.
  2. Soweit CB-Funk im Rotkreuzheim installiert ist (siehe Nr. 1.7): Inbetriebnahme des Gerätes, regelmäßige (alle 30 min.) Durchsage: „Hier ist Rotkreuz (Gemeinde- oder Ortsteilname). Für Notfallmeldungen oder Nachrichten an die Behörden sprechen Sie uns bitte an.“ Mithören des Funkverkehrs, um ggf. Hilfe anbieten und organisieren zu können.
  3. Durchführung von Kontrollfahrten im Gemeindegebiet (in Absprache mit Gemeindeverwaltung, Feuerwehr und Polizei), um bei Gefahren sofort reagieren zu können.
  4. Überprüfung der aktuellen Einsatzfähigkeit der Stromerzeuger.
  5. Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung / Sozialbehörde / Ordnungsamt / Feuerwehr: sind ergänzende Maßnahmen erforderlich (z.B. Aufbau von Anlauf- oder Betreuungsstellen)?

E Information der verschiedenen Verbands- und Führungsebenen

  1. Bei Ausfall der Kommunikationsnetze ist per Funk oder auf andere geeignete Weise (notfalls über Melder zu Fuß, per Fahrrad oder per Motorrad bzw. Pkw) zu kommunizieren. Es ist immer noch besser, eine Lageinformation erst nach einer Stunde zu erhalten als überhaupt nicht.
  2. Meldungen über einen großflächigen oder länger andauernden Stromausfall sind unverzüglich als WE-Meldung an den Landesverband weiterzuleiten. Als großflächig wird ein Stromausfall bezeichnet, wenn mehr als eine Gemeinde oder mehr als 3.000 Personen hiervon betroffen sind. Ein Stromausfall von mehr als zwei Stunden wird als länger dauernd bezeichnet.
  3. Informationsaustausch mit den benachbarten DRK-Ortsvereinen und DR-Kreisverbänden.

F Einsatzmaßnahmen

  1. Vorrangeinsatz der Feuerwehr beim Steckenbleiben von Fahrstühlen in den eigenen Liegenschaften anfordern, soweit eigene betriebliche Kräfte (z.B. Hausmeister) die Lage nicht allein bewältigen.
  2. Unterstützung von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen bei einer etwaigen Evakuierung.
  3. Versorgung der Bevölkerung bei längerem Stromausfall mit Wasser, Nahrung, Babynahrung, Sanitäreinrichtungen, Heizmöglichkeiten im Winter (z.B. in Rotkreuzheimen, Feuerwehrgerätehäusern, Bürgerhäusern und Sporthallen).

G Kontaktaufnahme mit EVU

  1. Kontaktaufnahme mit den EVU für Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgt in der Regel über die Leitstellen.
  2. Um die Auswirkungen eines Stromausfalls für Dienste und Einrichtungen des DRK außerhalb der Gefahrenabwehr einschätzen zu können, können bei den Hotlines der Stromversorger folgende Informationen erfragt werden:
    1. Wie lange dauert der Stromausfall voraussichtlich? Wenn möglich, Ursache der Störung erfragen.
    2. Wie groß ist das betroffene Gebiet? Gibt es überschneidende Zuständigkeiten durch EVU´s im Versorgungsbereich?
    3. Aber Achtung: in solchen Lagen werden die Hotlines hoffnungslos überlastet sein! Daher nicht grundlos oder nur „weil man das eben gerne wissen würde“ dort anrufen!

H Information der Bevölkerung, Hilfs- und Spendenmanagement

  1. Die Information der Bevölkerung (z.B. über Rundfunk) ist vorrangige Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörden und der EVU.
  2. Das DRK sollte in seiner Presse- und Medienarbeit darauf achten, dass seine Vorsorgemaßnahmen und Hilfsangebote angemessen publiziert werden.
  3. Soweit die Telekommunikationsnetze nicht gestört sind, ist die Einrichtung einer Hotline („Bürgertelefon“) für die Vermittlung von Hilfs- und Spendenangeboten zu prüfen. Dies geschieht sinnvollerweise auf der nächst höheren Verbandsebene, um die operativ tätige Ebene zu entlasten.
  4. Gleiches gilt für die Einrichtung von Spendenkonten, das Management von Sachspenden sowie die Vermittlung von persönlichen Mitwirkungs-angeboten („walking-in-Volunteers“). An dieser Stelle können Kräfte des „TEAM WESTFALEN“ besonders vorteilhaft eingesetzt werden.
einsatzhinweise_stromausfall.1534420827.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/08/16 14:00 (Externe Bearbeitung)