Die Unfallhilfsstelle ist das Kernelement aller Einsätze des Sanitätswachdienstes. Sie dient als Sammelpunkt aller Einsatzkräfte und der Versorgung von Patienten bis zur Übergabe an den Rettungsdienst oder den Patiententransporttrupp. Je nach Art und Größe des Sanitätswachdienstes kann die Unfallhilfsstelle unterschiedlich ausgestaltet werden. Auch vom Veranstalter bereitgestellte Sanitätsräume sind Unfallhilfsstellen.
Soweit in einem Einsatz mehrere Unfallhilfstellen eingerichtet werden müssen, sind die Einsatzabschnitte (EA) bzw. Einsatzunterabschnitte (EUA) so zu gliedern, dass zu jedem EA bzw. EUE eine Unfallhilfsstelle gehört.
Die Unfallhilfsstelle ist in der Regel auch Ort der Befehlsstelle des jeweiligen Einsatzleiters bzw. Einsatzabschnittsleiters oder Einsatzunterabschnittsleiters.
Die Unfallhilfsstelle erfüllt - unabhängig von ihrer Größe - im Einsatz mehrere Funktionen. Sie ist
Entsprechend diesen Grundfunktionen kann die Unfallhilfsstelle je nach Größe des Einsatzraumes und Umfang des Einsatzgeschehens unterschiedlich ausgebaut sein. Jedoch sind die Grundfunktionen in jedem Fall abzubilden.
Die kleinste Unfallhilfsstelle wird bei einem Einsatz eines Selbstständigen Sanitätstrupps durch den Sanitätsraum oder das Einsatzfahrzeug eines Erstversorgungstrupps gebildet.
Bei kleinen Sanitätswachdiensten wird in aller Regel lediglich ein Erstversorgungstrupp eingesetzt sein. Dieser hat seinen Platz im Sanitätsraum oder im Einsatzfahrzeug, kann aber von dort auch das Veranstaltungsgelände bestreifen.
Damit Besucher der Veranstaltung auch dann den Erstversorgungstrupp erreichen können, wenn sich dieser im Veranstaltungsgelände befindet, muss am Eingang zum Sanitätsraum bzw. am Einsatzfahrzeug ein Hinweis mit der Erreichbarkeit (in der Regel Mobiltelefonnummer) des Erstversorgungstrupps angebracht werden, Es empfiehlt sich, zusätzlich auch auf die Notrufnummer der Leitstelle hinzuweisen. Eine zusätzliche Kennzeichnung mittels Rotkreuzfähnchen, Beachflag und/oder Hinweisschildern ist sinnvoll.
Soweit Hilfeleistungen durch den Erstversorgungstrupp nicht unmittelbar am Patienten erledigt werden können, transportiert der Erstversorgungstrupp die betroffene Person zum Sanitätsraum oder Einsatzfahrzeug zur weiteren Versorgung. Dies dient nicht zuletzt auch dem Schutz der Intimsphäre der Betroffenen. Eine evtl. erforderliche Übergabe an den Rettungsdienst findet dann ebenfalls möglichst am Sanitätsraum oder Einsatzfahrzeug statt. Der Standort des Sanitätsraums oder Einsatzfahrzeugs muss daher - möglichst schon bei der Anmeldung zum Dienstantritt bei der Leitstelle - dieser übermittelt werden, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
Bei mittleren Sanitätswachdiensten