Inhaltsverzeichnis

K 02.01

Eckpunkte abgestimmter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Krisen- oder Katastrophenfall

Verfasserin: Claudia Zebandt

1 Koordinierte überörtliche Pressearbeit

Bei einem Ereignis von überregionalem Interesse sollten analog zu den Abstimmungen zwischen dem Einsatzstab Landesverband und den Einsatzstäben der Kreisverbände Absprachen zwischen den Zuständigen der Pressearbeit in Landesverband und Kreisverbänden getroffen werden und zwar im Hinblick auf:

2 Koordinierte Öffentlichkeitsarbeit über das Internet

Dokumentation von Einsätzen, Serviceleistungen, Diensten etc. auf den Homepages der eingesetzten Gliederung/en, entsprechende (komprimierte) Infos auf der Homepage des Landesverbandes mit Links zu den eingesetzten Gliederungen (und umgekehrt)

3 Strukturiertes Aufbereiten von Informationen am Beispiel der Pressemeldung

Eine Pressemeldung ist eine klare und verständlich formulierte Mitteilung, die in Aufbau und Sprache einer bestimmten Struktur folgt. Eine Pressemeldung, die bis zu 30 Zeilen lang ist oder ca. eineinhalb Sendeminuten dauert, gilt als Nachricht. Eine längere Nachricht gilt als Bericht.

Der Inhalt einer Pressemitteilung kann mit den ff. Fragewörtern ermittelt werden:

Das Wichtigste gehört in den ersten Satz.
Der erste Satz beantwortet die Frage, die die Leser, Hörer, Fernsehzuschauer vermutlich als erste zum jeweiligen Thema stellen würden.
Was beim Aufbau einer Nachricht für die Sätze gilt, gilt beim Bericht für die Absätze. Der erste Absatz sollte die wichtigsten Fakten des ganzen Berichts voranstellen.
Ansonsten zu beachten: