Das Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Neutralität verpflichtet. Dieser Grundsatz lässt eine Parteinahme in Dienstbekleidung nicht zu. Aus diesem Grunde ist das Demonstrieren in Dienstbekleidung Gruppen, Einheiten oder einzelnen Helfern des Deutschen Roten Kreuzes untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach der jeweiligen Disziplinarordnung geahndet. Sofern Rotkreuzhelfer oder andere Mitglieder des Roten Kreuzes ihre politische Meinung bei Demonstrationen zum Ausdruck bringen wollen, müssen sie dies in Zivilkleidung und ohne Hinweis auf ihre Rotkreuz-Zugehörigkeit tun.
Dieses Merkblatt ist vom DRK-Bundesverband auf Grund eines Beschlusses von Präsidium und Präsidialrat vom 05.10.1983 herausgegeben worden.