Es kann sinnvoll sein, die Rotkreuzheime in den einzelnen Orten oder Ortsteilen mit (batteriebetriebenen und daher netzunabhängigen) CB-Funkgeräten auszustatten. CB-Funk ist in der Bevölkerung, insbesondere auch bei LKW-Fahrern, noch immer relativ weit verbreitet und kann für die Übermittlung von Notmeldungen genutzt werden. Üblicherweise ist der CB-Kanal 9 (27,065
MHz) für diese Zwecke vorgesehen. Als Rufname sollte „Rotkreuz (Gemeinde- oder Ortsteilname)“ verwendet werden. Bei Ausfall anderer Kommunikationswege können diese Anlagen auch für eine provisorische Nachrichtenverbindung untereinander genutzt werden. Ideal ist es, wenn die CB-Funkstellen der verschiedenen Rotkreuzeinrichtungen untereinander kommunizieren können und auf diesem Weg über „Meldeketten“ auch Informationen zu entfernteren Stellen weitergegeben werden können. Dies ist aber stark von der Funkgeografie abhängig.